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GREGOR SCHNEIDER - Kunstmuseum

Kunstmuseum Bochum



Das Bundesverfassungsgericht hat 1984 in seinem Urteil zur Volkszählung den Begriff der "informationellen Selbstbestimmung" geprägt. Selbst. Bestimmung. Es erklärte jeden Menschen zum Eigentümer seine Daten. Diesen Begriff kann man selbstverständlich nicht isoliert betrachten sondern umfasst das gesamte Leben, die gesamte Existenz jedes einzelnen.

Oben: Kunstmuseum, © Ruhrtriennale/ Gregor Schneider, Foto: Achim Kukulies, VG Bildkunst Bonn
Unten: Archiv 2014, © Ruhrtriennale/ Gregor Schneider, VG Bildkunst Bonn, room within a room, plasterboards on a construction made of steel, 2 doors, 3 lamps, diverse cupboards, 1 work table, 1 chair, 1 computer,1 radiator, gray linoleum, white ceiling panels, white walls (inside: 450 x 515 x 240 cm (LxWxH)) side: 431 x 317,5 x 236,5 cm, (LxWxH), outside: 450 x 400 x 270 cm

Diese Tatsache hat der Bürgermeister von Duisburg in seiner Entscheidung das Werk von Gregor Schneider aus dem Museum zu verbannen offensichtlich nicht gedacht. Er verfügte kurzerhand das den Duisburger Bürgern ein derartiges Kunstwerk nach dem Schock der Loveparade-Katastrophe nicht zuzumuten sei. Diese Form der Zensur kann ein demokratisches Gemeinwesen nicht hinnehmen. Das Kunstmuseum Bochum, das kurzfristig Schneiders werk in sein Programm aufgenommen hat, scheint die Selbstbestimmung der Menschen ernster zu nehmen als der Bürgermeister in Duisburg.
In Gregor Schneiders Werk trifft das Geschlossene, das Unterirdische, das Verborgene auf Urängste des Menschen: das Eingeschlossen sein, die Gefangenschaft. Kaum ein anderer Künstler hat den Raum in seiner bloßen Räumlichkeit so sehr auf alle Wahrnehmungsebenen transportiert wie Schneider. Seine Räume sind Nachbauten der Wirklichkeit, ohne dass sie die Zweckbestimmung tatsächlicher Räume erfüllen.
Gregor Schneider hatte im Rahmen der Ruhrtriennale die Arbeit "totlast" für die Stadt Duisburg konzipiert. Duisburg sei für ein Kunstwerk von Gregor Schneider noch nicht reif, argumentierte der Oberbürgermeister in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2014. Dieser Eingriff in die Freiheit der Kunst hat der Demokratie und einer und einer demokratischen Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen, weil er den Bürgern die Mündigkeit abspricht und den Staat zum fürsorglichen Hüter, der über das Wohl des Bürgers entscheidet, erhebt.Nun schaut man in Bochum durch die Röhre und geht durch sie hindurch, eine Röhre, die Gregor Schneider anstelle des Haupteingangs als neuen Eingang geschaffen hat. Durch eine Abflussrohr gelangt der Besucher in verborgene Museumsräume, die normalerweise für ihn nicht zugänglich sind. Mit einem Durchmesser von 180 Zentimetern und einer Länge von 100 Meter zwingt die Röhre den Besucher dazu, sich vorsichtig, tastend und den Kopf einziehend, gewissermaßen durch die Hintertür, in die Funktionsräume des Museums wie Technik-, Büro- und Archivräume zu begeben. Wie schon in früheren Arbeiten - „Totes Haus u r“ von 2001 zur Biennale in Venedig oder „Hauptstraße 85 a“ in Stommeln 2014 – verändert der 1969 in Rheydt geborene Schneider nicht nur reale Räume sondern verpflichtet auch das Publikum, mit neuen, ungewohnten Sicht- und Laufwegen die Realität zu erschließen. Eine Realität, die durch Schneiders Eingriffe in die Räume erst ihre geheimnisvolle Struktur und verborgenen Winkel öffnet. Was scheinbar normal ist, steht plötzlich im wahrsten Wortsinne auf dem Kopf, was wie architektonische Gewohnheit erscheint, funktioniert beim Besucher als Selbstauslöser auf dem Weg in eine existentielle Pflicht des Erfahrbaren. Gregor Schneider "Kunstmuseum" (-12.10.2014) Kunstmuseum Bochum, Kortumstraße 147, 44777 Bochum Tel.: 0234 – 9104230 museum@bochum.de Di –So 10 – 18 Uhr, Mi 10 – 20 Uhr Eintritt: 8/5 Euro
Weitere Infos: www.kunstmusueumbochum.de


Oktober 2014
GREGOR SCHNEIDER - Kunstmuseum
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